top of page

VORSORGEFINANZIERUNG

 

Das Treuhandkonto ist neben der Einrichtung eines Bezugsrechts an einer Lebens- oder Sterbegeldverischerung eine Möglichkeit, die Finanzierung Ihrer Bestattung vorab zu regeln und Ihr Geld gegenüber den Sozialbehörden anzulegen. Dieses Kapital ist zweckgebunden und kann von behördlicher Seite nicht angetastet werden. Es ist einzig und allein zur Finanzierung der Bestattung verzinslich angelegt.

 

 

Für wen ist ein Treuhandkonto von Interesse?

 

Jeder, der vorab seine Bestattung finanziert wissen will und Angehörige und Hinterbliebene bei der Ausrichtung der eigenen Bestattung nicht finanziell belasten will, sollte die Deckung der Bestattungskosten durch eine Einzahlung auf ein Treuhandkonto erwägen. Das Treuhandkonto setzt voraus, dass Sie zum Zeitpunkt der Bestattungsvorsorge bereits eine feste Summe für die Bestattung anlegen wollen (im Regelfall in Höhe der erwartbaren Bestattungskosten).

 

 

Welche Vorteile haben Sie durch ein Treuhandkonto?

 

  • Sie wissen Ihr Geld sicher bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG angelegt, die ihrerseits durch eine Ausfallbürgschaft beim Bankinstitut abgesichert ist.

  • Sie legen Ihr Geld unabhängig von unserem Institut an (selbstverständlich erledigen wir sämtliche Formalitäten).

  • Ihr Geld wird verzinslich angelegt.

  • Im Sterbefall wird das Geld umgehend und unbürokratisch ausgezahlt.

  • Ein etwaiger Überschuss durch Leistungsersparnisse wird an die Erben ausgezahlt.

 

 

Was ist die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG?

 

Die deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes deutscher Bestatter e.V. und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V. Ihre Treuhandanlage wird zusätzlich durch eine Ausfallbürgschaft der Stadtsparkasse Wuppertal abgesichert.

bottom of page