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BESTATTUNGSVORSORGE

 

Alles hat seine Zeit ... auch die Bestattungsvorsorge. Wer zu Lebezeiten seine letzten Dinge regelt, nimmt vor allem seinen Angehörigen Entscheidungen in schweren Zeiten ab. Mit einer Bestattungsvorsorge in unserem Hause haben Sie die Möglichkeit eigenverantwortlich und selbstbestimmt die Art und den Umfang Ihrer Bestattung vorab zu regeln.

 

Dieses scheint ein schwerer Schritt, der Überwindung kostet. Aus unserer Erfahrung können wir Ihnen aber versichern, dass nach ersten Berührungsängsten wir später im gemeinsamen Gespräch ganz unbefangen mit dem Thema umgehen können.


Neben Art und Umfang wird immer stärker die Finanzierung zum Thema der Bestattungsvorsorge. Gerade dort, wo die Heimunterbringung und die Unterstützung durch das Sozialamt ansteht, wird die Bestattungsfinanzierung über ein Treuhandkonto oder einer Versicherungsabtretung für Sie und Ihre Angehörigen zum akuten Thema.

Vorsorgeberatung.

 

In der Vorsorgeberatung besprechen wir gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten der Bestattung.

 

Wie umfangreich und detailiert die Vorsorgeplanung ausfällt liegt ganz bei Ihnen. Dieses kann von einer ganz allgemeinen Erstinformation über das "Was ist zu tun, wenn ..." bis hin zur detailierten Planung von Trauerfeier, Beisetzung etc. reichen. Uns ist es wichtig, dass Sie auch vorab über die enstehenden Kosten informiert sind, so dass wir Ihnen in der Regel eine detailierte Kostenübersicht erstellen, wenn die Eckdaten der Planung feststehen.

 

Wir treffen uns mit Ihnen ganz nach Ihrem Wunsch kostenfrei und unverbindlich zu einem Vorsorgegespräch in einem unserer Geschäftslokale oder bei Ihnen zuhause. Wir begrüßen es, wenn Ihre Angehörigen oder eine Vetrauensperson Ihrerseits an diesem Gespräch teilnehmen, denn "vier Ohren hören mehr als zwei".

Vorsorgevertrag.

 

In einem Bestattungsvorsorgevertrag regeln wir gemeinsam nach einer detailierten Vorsorgeberatung verbindlich die Durchführung und Finanzierung der zukünftigen Bestattung. 

 

Der Bestattungsvorsorgevertrag wird zwischen Ihnen als Auftraggeber oder Ihrem gesetzlichen Betreuer und unserem Haus geschlossen. Hier verpflichten wir uns die zukünftige Bestattung genau in dem Umfang durchzuführen, wie wir es in der Vorsorgeberatung besprochen und gemeinsam dokumentiert haben. Ihrerseits wird im Bestattungsvorsorgevertrag geregelt, wie Ihre zukünftige Bestattung finanziert werden soll, z.B. über die Einrichtun eines Trauhandkontos oder die Abtretung einer Lebens- oder Sterbegeldversicherung.

 

Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist bindend. Ob mit Ihnen oder Ihrem gesetzlichen Betreuer geschlossen, kann er nur im gegenseitigen Einvernehmen geschlossen und aufgehoben werden.

Vorsorgefinanzierung.

 

Jeder, der vorab seine Bestattung finanziert wissen will und Angehörige und Hinterbliebene bei der Ausrichtung der eigenen Bestattung nicht finanziell belasten möchte, sollte die Deckung der Bestattungskosten durch eine Einzahlung auf ein Treuhandkonto oder die Einräumung eines Bezugsrechts an einer Lebens- oder Sterbegeldversicherung erwägen.

 

Das Treuhandkonto setzt voraus, dass Sie zum Zeitpunkt der Bestattungsvorsorge bereits eine feste Summe für die Bestattung anlegen wollen (im Regelfall in Höhe der erwartbaren Bestattungskosten).

 

Die deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes deutscher Bestatter e.V. und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V. Ihre Treuhandanlage wird zusätzlich durch eine Ausfallbürgschaft des Bankinstituts abgesichert.

 

 

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