ReihengrabErdreihengrab auf dem Werdener Friedhof. | GedenkstelleZentrale Gedenkstelle für die Wiesengräber auf dem Bergfriedhof in Essen-Heidhausen. | UrnenwiesengrabUrnenwiesendoppelgrab auf dem Bergfriedhof in Essen-Heidhausen |
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FH_Henrichs_140903 (214)_edited.JPG | UrnengrabfeldWahlgrabfeld für Urnengräber auf dem Bergfriedhof in Essen-Heidhausen. |
BESTATTUNGSARTEN
Möglichkeiten der Erd- und Feuerbestattung in Essen und darüber hinaus.
Erdbestattung
Die Erdbestattung ist die traditionelle Art der Beisetzung. Erdbestattungen unterliegen zeitlichen Fristen, die das Bestattungsgesetz vorgibt. In Nordrhein-Westfalen müssen Erdbestattungen gemäß Bestattungsgesetz binnen zehn Tagen durchgeführt werden. Erdbestattungen werden in der Regel mit einer kirchlichen oder weltlichen Trauerfeier durchgeführt. Die Trauerfeier oder Aussegnung wird in der Friedhofskapelle gehalten. Die meisten Essener Friedhöfe bieten die Räumlichkeiten für die Trauerfeier vor der Erdbestattung. Ebenfalls steht in den meisten Kapellen ein Harmonium zur musikalischen Begleitung der Trauerfeier bereit. Die Grunddekoration der Kapellen wird in der Regel auf Essener Friedhöfen von der Friedhofsverwaltung gestellt. Die weitere Dekoration übernimmt das Bestattungshaus. Zur Verabschiedung vom Verstorbenen bieten die meisten Friedhöfe Aufbahrungs- bzw. Verabschiedungsräume, in die der/die Verstorbene binnen 36 Stunden nach Todeseitritt überführt werden muss. Hier können die Angehörigen im Vorfeld der Trauerfeier vom Verstorbenen Abschied nehmen.
1.300,- €
1.875,- €
1.775,- €
2.000,- €
4.300,- €
Feuerbestattung
Die Feuerbestattung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Beisetzung der Asche eines Verstorbenen unterliegt gesetzlichen Fristen. So muss die Urne binnen sechs Wochen nach der Kremation beigesetzt werden. Feuerbestattungen werden in der Regel mit einer kirchlichen oder weltlichen Trauererfeier durchgeführt. Soll die Trauerfeier mit dem Sarg vor der Kremation durchgeführt werden, so muss dieses binnen zehn Tagen gemäß Bestattungggestz NRW geschehen. Wird die Trauerfeier mit der Urne durchgeführt, so gilt auch hier die Frist von sechs Wochen. Die meisten Essener Friedhöfe bieten Räumlichkeiten für die Trauerfeier mit dem Sarg oder mit der Urne. Ebenfalls steht in den meisten Kapellen ein Harmonium zur musikalischen Begleitung der Trauerfeier bereit. Die Grunddekoration wird in der Regel auf den Essener Friedhöfen von der Friedhofsverwaltung gestellt. Die weitere Dekoration übernimmt das Bestattungshaus. Zur Verabschiedung vom Verstorbenen vor der Einäscherung, bieten die meisten Essener Friedhöfe und das Essener Krematorium Aufbahrungs- bzw. Verabschiedungsräume an, in die der Verstorbene binnen 36 Stunden nach Todeseintritt überführt werden muss. Eine zweite amtsärztliche Leichenschau ist bei der Feuerbestattung gesetzlich vorgeschrieben und ist zwingend erforderlich, sofern die Kriminalpolizei keine Freigabe zur Kremation erteilt hat. Diese zweite amtsärztliche Leichenschau findet im Essener Krematorium statt.
1.050,- €
1.225,- €
1.000,- €
1.375,- €
1.500,- €
ab 2.025,- €
2.700,- €
Gebühren
Sämtliche Preise beziehen sich auf die Gebührensatzung für städtische Friedhöfe der Stadt Essen vom 1.1.2016. Die Preise geben ausschließlich das Nutzungsrecht für die Gräber in der Mindestlaufzeit in allgemeiner Lage wieder. Sonstige Friedhofsleistungen (Grabbereitung, Kapellennutzung, etc.) sind nicht enthalten. Die Bestatterleistungen und -lieferungen sind nicht enthalten. Nicht auf jedem städtischen Friedhof sind alle Grabarten vorhanden.
Grabarten - Erde
Auf Friedhöfen der Stadt Essen.
1.300,- €
1.875,- €
1.775,- €
2.000,- €
4.300,- €
Grabarten - Feuer
Auf Friedhöfen der Stadt Essen.
1.050,- €
1.225,- €
1.000,- €
1.375,- €
1.500,- €
ab 2.025,- €
2.700,- €